Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2010 - 1 Ta 121/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren der Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.04.2010 - 6 Ca 1286/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 1 Ta 121/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2010 - 1 Ta 121/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2010 - 1 Ta 121/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2010 - 1 Ta 121/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
- LSG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - L 13 AS 2819/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde - Aufhebung - PKH-Bewilligung - …
Jedenfalls in einer solchen Konstellation erstreckt sich die nach § 73 SGG erteilte Prozessvollmacht auch auf das Verfahren der nachträglichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4 ZPO (so für den Fall der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO zuletzt Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - m.w..N.; ebenso Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06; Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 1 Ta 121/10; a. A. die vom SG zitierte Entscheidung des Thüringer LSG, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 B 10/06 SF m.w.N., alle veröffentlicht in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 13 AL 5384/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die …
In einer solchen Konstellation erstreckt sich die nach § 73 SGG erteilte Prozessvollmacht auch auf das Verfahren der nachträglichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4 ZPO (so für den Fall der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO zuletzt BGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - m.w..N. - juris; BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 1 Ta 121/10 - juris; a. A. Thüringer LSG, Beschluss vom 8. Mai 2006 - L 6 B 10/06 SF m.w.N. - juris).